- Geld zwischenparken, Zinsen sichern
- Flexibel bleiben
- Fairer Zinssatz, ab dem ersten Euro
Kündigungsgeld
Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist
Unser Kündigungsgeld ist eine gute Alternative bzw. Ergänzung zum Festgeld oder Tagesgeld. Eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit und mit kurzfristiger Verfügungsmöglichkeit.
- Das Kündigungsgeld hat keine feste Laufzeit.
- Sie können den gesamten Anlagebetrag, aber auch Teilbeträge, mit einer Frist von 35 Tagen kündigen. Die Kündigung kann an jedem Arbeitstag ausgesprochen werden.
- Sie können jederzeit weitere Beträge zuzahlen.
- Verfügungen innerhalb der Kündigungsfrist bzw. ohne Kündigung sind nicht möglich; nach Ablauf der Kündigung wird der gekündigte Betrag automatisch umgebucht; bei einer Gesamtkündigung wird das Konto gleichzeitig auch aufgelöst.
- Der Zinssatz ist variabel.
- Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende.
Konditionen | ||
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Zinssatz | ab 100.000,00 € |
0,50 % p.a |
Zinsbindungsart | variabel |
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Sie können so viel Geld als Kündigungsgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.